Prediction Markets in Europa: Rechtslage 2026
Kernaussage: Europäische Prediction Markets befinden sich in einer Übergangsphase. Die MiCA-Verordnung der EU schafft erstmals einen einheitlichen Regelungsrahmen, allerdings hat noch keine etablierte Plattform eine vollständige EU-Lizenz vorweisen können. Innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz existieren voneinander abweichende Bestimmungen.
Für europäische Nutzer, die an Prediction Markets teilnehmen möchten, präsentiert sich ein zersplittertes Regelwerk. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die gegenwärtige Rechtssituation in den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen — aktualisiert im Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Seit Dezember 2024 ist die Markets in Crypto-Assets (MiCA) Verordnung in vollem Umfang gültig. Sie erstreckt sich auf Prediction Markets, welche auf Krypto-Token basieren:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) registrieren lassen
- Konsumentenschutz, AML/KYC-Compliance und Kapitalausstattungsrichtlinien sind verpflichtend
- Zuständig sind die jeweiligen nationalen Finanzaufseher (BaFin im deutschen Raum, FMA in Österreich)
Bis dato hat keine führende Prediction-Market-Plattform eine umfassende MiCA-Genehmigung erlangt. Verschiedene Anträge befinden sich jedoch in Bearbeitung in Frankreich sowie Deutschland.
Deutschland
Das deutsche Regelungsumfeld erweist sich als besonders vielschichtig, da zwei unterschiedliche Aufsichtsregime relevant sind:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Prediction Markets als Glücksspiel klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz erforderlich. Keine international tätige Prediction-Market-Plattform verfügt über eine solche Genehmigung
- Finanzaufsichtsrecht (BaFin) — falls die Märkte als Finanzinstrumente betrachtet werden, fallen sie unter das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und benötigen eine BaFin-Zulassung
Für eine ausführliche Betrachtung der deutschen Rechtslage verweisen wir auf unseren Beitrag Polymarket in Deutschland.
Österreich
Österreich orientiert sich überwiegend an den EU-Vorgaben. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Prediction Markets bislang nicht durch spezifische Regelungen adressiert. Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) könnte indessen Anwendung finden, falls Prediction Markets als Glücksspiel kategorisiert werden.
Schweiz
Als Nicht-EU-Land unterliegt die Schweiz nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) hat regulatorische Ansätze verabschiedet, die DeFi-Aktivitäten begünstigen und Prediction Markets möglicherweise als neuartige Finanzdienstleistungen einstufen könnten. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) aus 2019 unterwirft Online-Glücksspiel einer strengen Kontrolle, sieht jedoch Ausnahmen für spezifische Finanzprodukte vor.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
Die europäische Aufsichtslandschaft wird sich in den kommenden Jahren weiter ausdifferenzieren. Für Marktteilnehmer empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Erträge systematisch erfassen, einen Steuerexperten hinzuziehen und auf regulierte Anbieter vertrauen. Weitere Informationen zu Steuerfragen im deutschen Kontext finden Sie in unserem Steuer-Ratgeber.